Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass ich denselben fachlichen Standpunkt vertrete, der auch von der Psychotherapeutenkammer Bayern und NRW vertreten wird, nämlich dass
„(...) die Abdeckung des Mund-Nase-Bereiches des Gesichtes aus fachlicher Sicht eine Beeinträchtigung psychotherapeutischer Behandlungen dar(stellt). Die Abdeckung von Mund und Nase kann für manche Patient*innen verunsichernd wirken, die erforderliche Einschätzung kritischer Entwicklungen bei Patient*innen einschränken und nonverbale Interventionsmöglichkeiten der/des Psychotherapeut*in erschweren oder unmöglich machen. In diesen Fällen kann es sein, dass die fachlich korrekte Durchführung von Psychotherapie nicht mehr möglich ist.“